Rehabilitationssport ist nicht neu und existiert schon seit mehr als 50 Jahren. Seit dem 1. Juli 2001 haben die Versicherten hierauf nun einen Rechtsanspruch. Die Leistungen sind nicht mehr nur eine Ermessensentscheidung der Kostenträger.
Um sicherzustellen, dass Rehabilitationssport nach einheitlichen Grundlagen praktiziert wird, wurde 2003 die so genannte Rahmenvereinbarung verabschiedet. Dort ist unter anderem festgelegt worden, dass Rehabilitationssport in Gruppen und einer Dauer von mindestens 45 Minuten stattfindet, der Arzt in der Regel eine Verordnung über 50 Übungseinheiten ausstellen wird und welche Qualifikationen die Übungsleiter und Trainer haben müssen.
Hauptsächliches Ziel des Rehabilitationssport ist es, die eigene Verantwortlichkeit des Menschen für seine Gesundheit zu stärken und ihn zum langfristigen, selbstständigen und eigenverantwortlichen Bewegungstraining durch weiteres Sporttreiben in der bisherigen Gruppe auf eigene Kosten zu motivieren.
Als Rehabilitationsleistung unterliegt die Verordnung keinerlei Budgetierung.